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Energieausweis
Energieausweis - Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Seit dem 1.Januar 2009 ist der Energieausweis für alle bestehenden Wohngebäude Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten oder verleasen will, muss dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Auch Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben.
Für Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten wollen, besteht keine Ausweispflicht. Auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Dennoch kann ein Gebäudeenergieausweis sinnvoll sein, um Schwachstellen bei der Energieeffizienz zu erkennen und entsprechende Sanierungen vorzubereiten.
Neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen sind die Gebäudeenergieberater des Handwerks zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Sie sind Meister ihres Fachs und können eine umfassende Fortbildung im Bereich energetischer Gebäudesanierung vorweisen.
In jedem Fall sollte der Antragsteller das Angebot des Ausstellers genau unter die Lupe nehmen, vor allem im Vorfeld einer energetischen Gebäudesanierung. Denn gerade hierbei lohnt es sich, einen kompetenten Fachmann in Anspruch zu nehmen, der in der Lage ist, ein verlässliches Gutachten mit Einsparmöglichkeiten und konkreten Modernisierungsratschlägen zu erstellen. Seriöse Anbieter verbinden das Ausstellen des Ausweises immer mit sorgfältiger Prüfung auch vor Ort und individuellen Modernisierungsempfehlungen. Bei Online-Schnäppchen und Haustürgeschäften ist hingegen äußerste Vorsicht geboten. Sie entpuppen sich nicht selten als Mogelpackung.
Ziel des Energieausweises ist es, vergleichbare Energiekennwerte zu ermitteln und Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Ein Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks informiert über den Zeitplan für den Einsatz des Energieausweises und sagt Eigentümern, was sie beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder der Verleasung ihrer Immobilie beachten müssen. Außerdem: Informationen über Aufbau, Gültigkeit und Ausstellungsberechtigte des Ausweises.