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Steuerbonus für Handwerksleistungen
Am 1. Januar 2009 ist der Steuerbonus für Handwerksleistungen erhöht worden. Seitdem können Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten von maximal 6.000 Euro für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen bei der Einkommensteuererklärung absetzen. Pro Jahr kann damit jeder Haushalt bis zu 600 Euro an Steuern sparen.
| Ausführliche Informationen dazu können Sie einem Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks entnehmen: |
Gebäudeenergieberater
Gebäudeenergieberater im Handwerk
Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich für Hauseigentümer die energetische Sanierung ihres Hauses. Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind Gebäudeeigentümer außerdem verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden einen Energieausweis zugänglich zu machen. Seit dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude, ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude.
Vor diesem Hintergrund ist eine kompetente und umfassende Beratung im Vorfeld einer Baumaßnahme ratsam, zum Beispiel bei einem ausgebildeten Gebäudeenergieberater des Handwerks. Er ist in der Lage, die Modernisierungsplanung gemäß der energetischen und umweltbezogenen Vorgaben vorzunehmen.
Förderprogramme
Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung
Die KfW-Förderbank bietet verschiedene Programme zur Modernisierung und energetischen Sanierung von Wohnimmobilien.
Bauherren können bei Inanspruchnahme der KfW-Förderdarlehen doppelt sparen: Die günstigen Zinsen ermöglichen eine verbilligte Kreditaufnahme, zusätzlich profitieren sie von den langen Laufzeiten der Darlehen und von tilgungsfreien Anlaufjahren. Langfristig rentiert sich die Investition in die energetische Sanierung durch eine Senkung der Energiekosten. Allein die wachsende Kostenbelastung der Haushalte durch die steigenden Preise für Öl und Gas macht eine energetische Haussanierung zum jetzigen Zeitpunkt besonders attraktiv.
Generell gilt für alle Förderprogramme: Je größer die durch die Maßnahmen erzielte Energieeinsparung ausfällt, desto umfangreicher fördert die KfW das Vorhaben.
Fördermittel und Beratung
Die KfW-Bankengruppe ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Anteilseigner sind zu 80 Prozent der Bund und zu 20 Prozent die Bundesländer. Unter der Marke KfW-Förderbank bietet die KfW verschiedene Förderprogramme für die Wohnungswirtschaft, für den Umwelt- und Klimaschutz, für den Bildungssektor sowie für Infrastruktur und Soziales an.
Beratung zu den einzelnen Programmen finden Interessierte im Internet unter www.kfw.de oder www.kfw-foerderbank.de
Energieausweis
Energieausweis - Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Seit dem 1.Januar 2009 ist der Energieausweis für alle bestehenden Wohngebäude Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten oder verleasen will, muss dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Auch Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben.
Für Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten wollen, besteht keine Ausweispflicht. Auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Dennoch kann ein Gebäudeenergieausweis sinnvoll sein, um Schwachstellen bei der Energieeffizienz zu erkennen und entsprechende Sanierungen vorzubereiten.
Neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen sind die Gebäudeenergieberater des Handwerks zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Sie sind Meister ihres Fachs und können eine umfassende Fortbildung im Bereich energetischer Gebäudesanierung vorweisen.
In jedem Fall sollte der Antragsteller das Angebot des Ausstellers genau unter die Lupe nehmen, vor allem im Vorfeld einer energetischen Gebäudesanierung. Denn gerade hierbei lohnt es sich, einen kompetenten Fachmann in Anspruch zu nehmen, der in der Lage ist, ein verlässliches Gutachten mit Einsparmöglichkeiten und konkreten Modernisierungsratschlägen zu erstellen. Seriöse Anbieter verbinden das Ausstellen des Ausweises immer mit sorgfältiger Prüfung auch vor Ort und individuellen Modernisierungsempfehlungen. Bei Online-Schnäppchen und Haustürgeschäften ist hingegen äußerste Vorsicht geboten. Sie entpuppen sich nicht selten als Mogelpackung.
Ziel des Energieausweises ist es, vergleichbare Energiekennwerte zu ermitteln und Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Ein Flyer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks informiert über den Zeitplan für den Einsatz des Energieausweises und sagt Eigentümern, was sie beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder der Verleasung ihrer Immobilie beachten müssen. Außerdem: Informationen über Aufbau, Gültigkeit und Ausstellungsberechtigte des Ausweises.
